Eine Freundschaft, die sich auszahlt

„Glück ist das Einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt!“ – Albert Schweitzer

Diese Erfahrung haben wir in unserem Projekt, das seit 1995 besteht, schon häufig machen dürfen. Mit der folgenden kleinen Geschichte möchten wir Sie motivieren, nach vorne zu schauen und aufzustehen für eine bessere Zukunft der Kinder in Nepal.

Die kleine Sangita bekam im Kinderdorf zum ersten Mal Taschengeld. Zusammen mit anderen Kindern lief sie zum Kiosk in der Straße. Und statt eine Süßigkeit nur für sich selbst zu besorgen, kaufte Sangita ein Päckchen Kaugummi. Sie teilte die 10 Streifen so auf, dass alle Kinder ein Stückchen Kaugummi bekamen. Alle waren glücklich und zufrieden und teilten später auch ihre Einkäufe mit den anderen.

Wir teilen unser Glück, in einer wohlbehüteten Zivilisationsgesellschaft aufgewachsen zu sein, in der es uns an nichts mangelte, mit den über 200 Kindern und Jugendlichen, die in unserem Projekt aufgewachsen sind. Alle haben und hatten das Glück, gut versorgt zu werden, eine Schulbildung zu genießen und wie in einer großen Familie aufzuwachsen. Damit dieses Glück noch vielen weiteren benachteiligten nepalesischen Kindern zuteil wird, benötigen wir Ihre Hilfe.

Bitte beteiligen Sie sich mit
  • einer Mitgliedschaft für nur 50 Euro pro Jahr, um unsere Verwaltungskostenquote niedrig zu halten
  • einem frei gewählten regelmäßigen Betrag als Patenschaft an der Grundversorgung unserer Kinder
  • einem frei gewählten regelmäßigen oder einmaligen Betrag am Ausbildungsfonds für die Berufsausbildung unserer Jugendlichen
  • einer Spende ohne Verwendungszweck oder zweckgebunden für z.B. Schulbau-, Wasserversorgungs- und Gesundheitsprojekte
Gerne können Sie Ihre Spende direkt auf unser Spendenkonto überweisen:
Empfänger: Freundeskreis Nepalhilfe e.V.
IBAN: DE73 5176 2434 0069 5697 06
SWIFT/BIC-Bankcode: GENODE51BIK
Bank: VR Bank Lahn-Dill eG

Wir – der FNH-Vorstand und unsere Kinder – danken allen, die uns mit einer Mitgliedschaft, Patenschaft, einem Beitrag für den Ausbildungsfonds oder einer Spende unterstützen von ganzem Herzen!

Der Freundeskreis Nepalhilfe e.V. ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke sowie Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Marburg-Biedenkopf, Steuer-Nr. 06 250 51011, vom 04.10.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 – 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke: Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, verwendet werden.

Wir versenden aus Kapazitäts- und Kostengründen einmal jährlich (Januar/Februar) die Spendenbescheinigungen des Vorjahres. Bitte sehen Sie aufgrund unserer rein ehrenamtlichen Tätigkeit für den Freundeskreis Nepalhilfe von unterjährigen Anforderungen einer Spendenbescheinigung ab.

Damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können, benötigen wir Ihre komplette Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung.

Spenden bis zu 300,00 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung mit dem Überweisungsbeleg oder Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden.

Sollten Sie keine Spendenbescheinigung benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!