Kinderdorf-Patenschaft

Wir verstehen den Wunsch vieler Spender, eine eins zu eins Patenschaft mit einem Kind eingehen zu wollen. Dieses Patenmodell, das viele Vereine anbieten, haben wir getestet und aus dem Grund, dass einzelne Kinder bevorzugt werden, nicht beibehalten. Die Kinder, die eine Patin oder einen Paten haben, erhalten Post und manchmal auch Geschenke, was Neid bei den anderen wecken könnte und zu Missstimmungen führt. Für den ehrenamtlichen FNH-Vorstand wäre der Aufwand außerdem auf Dauer zu groß, für jedes unserer 80 bis 100 Kinder einen Paten zu gewinnen und die persönliche Zuordnung kontinuierlich zu verwalten.

Deshalb bieten wir Ihnen für regelmäßige Spenden die Kinderdorf-Patenschaft und den Ausbildungsfonds an. Ihre Hilfe kommt so allen Kindern und Jugendlichen in unserem Projekt gleichermaßen zugute.

Mit einer Kinderdorf-Patenschaft unterstützen Sie unser Projekt regelmäßig und über einen längeren Zeitraum mit einem selbst gewählten Spendenbetrag. Als Orientierung für Sie: mit 35 Euro monatlich sichern Sie z.B. für einen Monat einem Kind den Besuch der Schule.

Um eine Patenschaft zu übernehmen, füllen Sie einfach unser Patenschafts-Formular aus und senden es

Bitte überweisen Sie Ihre Patenschafts-Spende per Dauerauftrag auf unser Spendenkonto:

Empfänger: Freundeskreis Nepalhilfe e.V.
IBAN: DE73 5176 2434 0069 5697 06
SWIFT/BIC-Bankcode: GENODE51BIK
Bank: VR Bank Lahn-Dill eG
Verwendungszweck: Patenschaft

Nachdem Ihre Patenschafts-Spende auf unserem Vereinskonto eingegangen ist, erhalten Sie vom FNH eine Empfangsbestätigung und ein Dankschreiben.

Sie gehen kein Vertragsverhältnis ein und können jederzeit und ohne Fristen Ihre Zahlungen einstellen. Bitte informieren Sie uns darüber formlos schriftlich.

Der Freundeskreis Nepalhilfe e.V. ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke sowie Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Marburg-Biedenkopf, Steuer-Nr. 06 250 51011, vom 04.10.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 – 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke: Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, verwendet werden.

Wir versenden aus Kapazitäts- und Kostengründen einmal jährlich (Januar/Februar) die Spendenbescheinigungen des Vorjahres. Bitte sehen Sie aufgrund unserer rein ehrenamtlichen Tätigkeit für den Freundeskreis Nepalhilfe von unterjährigen Anforderungen einer Spendenbescheinigung ab.

Damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können, benötigen wir Ihre komplette Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung.

Spenden bis zu 300,00 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung mit dem Überweisungsbeleg oder Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden.

Sollten Sie keine Spendenbescheinigung benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!