Werden Sie Mitglied im Freundeskreis Nepalhilfe!

Unser Verein besteht seit dem Jahr 1995. Mit der ausschließlich ehrenamtlichen Tätigkeit der Vorstandsmitglieder und der Unterstützung von zahlreichen Freiwilligen schaffen wir es, unsere Verwaltungskosten auf einem sehr niedrigen Niveau zu halten.

Unser Ziel lautet:

Sämtliche in Deutschland anfallenden Kosten für Verwaltung und Werbung werden durch die Beiträge unserer Vereinsmitglieder gedeckt. Dies ermöglicht es uns, 100% der Spenden dem satzungsgemäßen Zweck des FNH zuzuführen bzw. nach Nepal weiterzuleiten.

Helfen Sie mit, dieses Ziel weiterhin zu erreichen und werden Sie Mitglied für nur 50 Euro pro Jahr!

Weitere Informationen zur Entwicklung unserer Kostenquote finden Sie unter FINANZEN.

Sie möchten Mitglied beim FNH werden?

Bitte senden Sie unserem Kassenwart Marco Hanßmann per Mail oder per Post – Kleiberweg 13, 35745 Herborn – das ausgefüllte Mitgliedsantragsformular inklusive Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung). In der Satzung des FNH finden Sie alle Angaben zum Verein.

Der Mitgliedsbeitrag wird einmal pro Jahr im ersten Halbjahr eingezogen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag mit etwas Zeitverzögerung schriftlich bestätigen. Das ist unserer ehrenamtlichen Tätigkeit geschuldet.

Welche Vorteile haben Sie als Mitglied des FNH?
  • Sie haben eine Stimme bei der FNH Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre stattfindet. Die Teilnahme an der Versammlung ist natürlich freiwillig.
  • Sie erhalten anhand des Protokolls der Mitgliederversammlung zusätzliche interessante Informationen über die finanzielle Situation, Zukunftsperspektiven unseres Vereins sowie sonstige wichtige Themen.
  • Die Protokolle verschicken wir per E-Mail bzw. mit dem auf die Mitgliederversammlung folgenden Rundbrief um auch hier Verwaltungskosten zu sparen.
  • Sie können jederzeit unseren Vorstandsmitgliedern Ihre Fragen stellen und Ihre Ideen einreichen.
Warum hat der FNH trotz ehrenamtlichen Engagements Verwaltungs- und Werbekosten?

Regelmäßige Spenden zur Erhaltung unseres Projekts generieren wir nur, indem wir transparent und fortlaufend über die aktuelle Entwicklung aus dem Kinderdorf, dem Jugendhostel und über unser weiteres Engagement in Nepal berichten. Neben den Online-Medien nutzen wir dafür Flyer und Rundbriefe, die wir etwa bei Veranstaltungen verteilen. Weitere Kosten, wie z.B. das Porto für den Versand von Spendenquittungen, sind ebenfalls Bestandteil der Verwaltungs- und Werbekostenquote.

Der Freundeskreis Nepalhilfe e.V. ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke sowie Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Marburg-Biedenkopf, Steuer-Nr. 06 250 51011, vom 04.10.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 – 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke: Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, verwendet werden.

Wir versenden aus Kapazitäts- und Kostengründen einmal jährlich (Januar/Februar) die Spendenbescheinigungen des Vorjahres. Bitte sehen Sie aufgrund unserer rein ehrenamtlichen Tätigkeit für den Freundeskreis Nepalhilfe von unterjährigen Anforderungen einer Spendenbescheinigung ab.

Damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können, benötigen wir Ihre komplette Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung.

Spenden bis zu 300,00 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung mit dem Überweisungsbeleg oder Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden.

Sollten Sie keine Spendenbescheinigung benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!